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    Allgemeine Bedingungen Service Vertrag

     

    1. Geltung der Bedingungen, Vertragsschluss

    Zwischen dem Kunden und der WMF GmbH, WMF Platz 1, 73312 Geislingen/Steige (nachfolgend: „WMF“) kommt ein Service Vertrag gemäß den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für WMF Serviceverträge (nachfolgend: „ABV-Service Vertrag“) zustande, wenn WMF den in Textform an WMF übermittelten Antrag auf Abschluss eines Service Vertrags des Kunden durch Übermittlung einer korrespondierenden Bestätigung an den Kunden annimmt. Dem Service Vertrag liegen ausschließlich diese ABV-Service Vertrag zugrunde, die alleinige Grundlage des Vertrages werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn WMF deren Geltung nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn WMF auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen.

    Ein Service Vertrag kommt jeweils für diejenigen Kaffeemaschinen und den ausgewählten Zusatzoptionen zustande, welche der Kunde im Antrag auf Abschluss des Service Vertrags angegeben hat und für die korrespondierend in der Bestätigung der WMF der Antrag des Kunden auf Abschluss eines Service Vertrags angenommen wurde. WMF übernimmt für die im vorstehenden Satz genannten Kaffeemaschinen die regelmäßige Wartung nach den vorliegenden ABV-Service Vertrag.

    2. Gegenstand des Kundenservice

    WMF übernimmt ab jeweiliger Erstinbetriebnahme die regelmäßige Wartung der ausgewählten Kaffeemaschine(n). Während der Laufzeit des Vertrages erbringt WMF dabei die folgenden Leistungen:

    1. WMF-Garantie
      Im Rahmen der „WMF-Garantie“ (Erstreaktionszeit) reagiert WMF nach Meldung eines Ausfalles/Störfalles sofern die Meldung werktags von Montag bis Donnerstag zu den regulären Arbeitszeiten erfolgt, und der nachfolgende Tag ebenfalls ein Werktag ist, innerhalb von 24 Stunden auf die Serviceanfrage des Kunden. WMF führt anfallende Serviceleistungen so zeitnah wie im Rahmen der bei WMF verfügbaren Kapazitäten möglich, werktags zu den regulären Arbeitszeiten, durch.
    2. Wartung
      Die Wartung umfasst die Reinigung und Überprüfung der Kaffemaschine am vereinbarten turnusgemäßen Wartungstermin (insbesondere Entkalken, Ventil- und Dichtungskontrolle der Maschine) einschließlich Probelauf sowie sämtliche Reparaturen durch geschulte Servicetechniker.
    3. Wochenend- und Feiertags-Service
      Der Service ist an Samstagen von 7 bis 18 Uhr, an Sonntagen und Feiertagen von jeweils 7:30 bis 17 Uhr eingerichtet. Im ersten Jahr nach der Erstinbetriebnahme wird der Einsatz durch den Servicetechniker während dieser Zeiten kostenlos durchgeführt, sofern ein Totalausfall der Maschine vorliegt und eine unverzügliche Beauftragung erfolgt. Kostenlos bedeutet, es fallen keine Zuschläge für die Anforderung des Servicetechnikers an. Nach Ablauf des ersten Jahres ist ein Einsatz während o.g. Zeiträumen immer kostenpflichtig. Etwaige Zuschläge, die aus dem Einsatz des Servicetechnikers entstehen, werden durch den Kunden gesondert beauftragt und entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, die dem Kunden auf erstes Anfordern übermittelt wird, in Rechnung gestellt.
    4. DGUV Vorschrift 3 Prüfung
      WMF überprüft die Kaffeemaschine sowie sämtliche WMF-Zusatzgeräte der ausgewählten Kaffeemaschine, insbesondere den Cup & Cool Tassen- und Kühlschrank, außgeschlossen sind Abrechnungssysteme, gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 Prüfung. Damit WMF die Überprüfung durchführen kann, müssen die Kaffeemaschine und die Beistellgeräte gemäß den WMF-Installationsbedingungen installiert sein. Für die Durchführung der Prüfung ist es insbesondere zwingend erforderlich, dass die Kaffeemaschine und die Beistellgeräte jeweils an einer Steckdose angeschlossen sind, welche sich in unmittelbarer Nähe des jeweiligen Gerätes befindet (d.h. maximal 1 Meter vom Gerät entfernt), so dass der Servicetechniker die Kaffeemaschine und die Beistellgeräte allpolig vom Netz trennen und mit dem Messgerät adaptieren kann. Die Prüfung wird von einem Servicetechniker durchgeführt. Der Kunde erhält von WMF eine ausreichende Dokumentation über die Durchführung der Prüfung. Die für die Durchführung der DGUV Vorschrift 3 Prüfung anfallenden Kosten sind in den Vergütungspauschalen gemäß Ziffer 6.) dieses Vertrages enthalten.
    5. Reparatur, Ersatzteile
      Anfallende Reparaturarbeiten erfolgen ohne Berechnung, sofern sie zu den unter Ziffer 2.a) genannten Zeiten (werktags zu den regulären Arbeitszeiten) durchgeführt werden und sofern sich nicht aus Ziffer 7.) und 8.) etwas anderes ergibt. Desweiteren behält sich WMF vor, Problemlösungen durch telefonischen Support und via Fernzugriff („Remote Service Desktop“) zu lösen. Die benötigten Ersatzteile einschließlich Dichtungsmaterial und Entkalkungsmittel sind in den Monatspauschalen gemäß Ziffer 6.) inbegriffen. WMF behält sich das Recht vor, zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Dokumentation (zur Steigerung der Effizienz bei zukünftigen Serviceeinsätzen) und im Rahmen des Serviceeinsatzes Fotos von der Kaffeemaschine und dem Aufstellungsort zu machen sofern dies notwendig ist.

    3. Dauer und Beendigung des Vertrages

    1. Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung beider Parteien in Kraft.
    2. Der Service Vertrag hat, nach Wahl des Kunden, eine Laufzeit von fünf oder sieben Jahren ab Erstinbetriebnahme der jeweiligen Kaffeemaschine und endet hiernach für die jeweilige Kaffeemaschine, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die Laufzeit ergibt sich aus Anlage B dieses Vertrages.
    3. Nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von drei Jahren, kann der Vertrag ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Bei Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit wird dem Kunden eine Administrationspauschale in Rechnung gestellt.
    4. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein berechtigender, wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt für WMF insbesondere vor,
      • wenn der Kunde mit der Zahlung einer Wartungspauschale (Monatspauschale oder Halbjahrespauschale) oder einer sonstigen Service-Rechnung betreffend den Vertragsgegenstand (z. B: Verbrauchsmaterial oder Wochenend- und Feiertags-Service) länger als zwei Monate in Verzug kommt oder
      • wenn die unter Ziffer 4.) angegebene maximale Brühleistung überschritten wurde und die zwischen den Vertragspartnern abgestimmte zusätzliche kostenpflichtige Maßnahme (z.B. eine zusätzliche kostenpflichtige Wartung, Berechnung gemäß aktuell gültiger Preisliste) seitens des Kunden nicht beauftragt wird oder
      • wenn bei monatlicher Vergütung das Bankeinzugsformular nicht vorgelegt oder das Lastschriftverfahren vom Kunden beendet wird.
    5. Die Kündigung bedarf der Schriftform
    6. Im Fall der Vertragsbeendigung werden bereits geleistete Wartungspauschalen (Monatspauschalen oder Halbjahrespauschalen) nicht, auch nicht anteilig, zurückerstattet.
    7. Die WMF-Garantie und der vorliegende Vertrag sind nicht auf Dritte übertragbar, dies gilt insbesondere beim Verkauf der Maschine.

    4. Zeitpunkt der Wartung / max. Jahresbrühleistung

    Der turnusgemäße Wartungstermin wird zwischen dem zuständigen Servicetechniker und dem Kunden vereinbart. Die Wartung wird werktags (Montag bis Freitag) zu den regulären Arbeitszeiten durchgeführt. Der Wartungszeitpunkt richtet sich nach den Wartungsvorgaben der WMF und wird je nach Auslastung auch auf dem Display der Maschine gemeldet. Bei Anzeige kann die Kaffemaschine normal weiterbetrieben werden. Die Beauftragung der Wartungsarbeiten hat zur Sicherstellung der Funktionssicherheit und zur Vermeidung von Folgeschäden zeitnah zu erfolgen, da hier Sicherheitsüberprüfungen vorgenommen werden müssen.


    Das jeweilige Wartungsintervall ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

    Maschinentype MAX. Jahresbrühleistung
    WMF 950 S 15.000
    WMF 1100 S / 1100 S Office 20.000
    WMF 1300 S 25.000
    WMF 1500 S+ Basic / Easy Milk 30.000
    WMF 1500 S+ Dynamic Milk 30.000
    WMF 5000 S+ Easy Milk 40.000
    WMF 5000 S+ Dynamic Milk 40.000
    WMF 9000 S+ 60.000
    WMF 1500 F 12.500
    WMF 9000 F 25.000
    WMF espresso1 35.000
    1 Die espresso verfügt über zwei Brühgruppen mit separaten Brühmengenzählern.
    Sobald eine der beiden Brühgruppen mehr als 35.000 Brühungen pro Jahr aufweist ist die max. Jahresbrühleistung erreicht.

    Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarte Wartungsleistung zum vereinbarten Zeitpunkt abzunehmen und schafft so die verbindliche Möglichkeit der Leistungserbringung für die WMF. Wird die vereinbarte Leistung nicht abgenommen, kann diese anteilig von WMF in Rechnung gestellt werden.


    5. Zusatzleistungen

    Zusätzlich zum Service Vertrag hat der Kunde die Möglichkeit folgende Pakete zusätzlich zu buchen. Das Reinigungsmittel-Paket kann einzeln zugebucht werden. Das Wasserfilter-Paket kann lediglich in Kombination mit dem Reinigungsmittel-Paket gewählt werden.

    1. Reinigungsmittel
      Diese Zusatzleistung stellt die Versorgung des benötigten Jahresbedarfs an Reinigungsmitteln für die vom Kunden ausgewählte Kaffeemaschine sicher. Die Lieferung erfolgt automatisch an die vom Kunden zu Beginn gewählte Adresse im gewählten Abstand (quartalsweise oder halbjährlich) ohne Aufforderung des Kunden. Bestellungen außerhalb dieses Turnus werden in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu bezahlen. Enthalten sind original WMF Reinigungsmittel sowie die Versandkosten.
    2. Wasserfilter
      Die regelmäßige Lieferung, sowie der Austausch und die Berechnung des Wasserfilters ist inkludiert. Der Austausch erfolgt bei Erreichen der Fälligkeit. Dies ist abhängig von der jeweiligen Wasserqualität und Brühleistung der Kaffeemaschine. Der Kunde ist verpflichtet WMF über den notwendigen Tausch zu informieren.

    6. Vergütung

    1. Höhe der Vergütung
      Die Höhe der Monatspauschale ist abhängig von der Maschinentype sowie der ausgewählten Zusatzoptionen. Die jeweils geltenden Monatspauschalen bleiben für die gewählte Vertragslaufzeit konstant und sind der jeweils gültigen Service-Preisliste zu entnehmen. Diese wird dem Kunden auf erstes Anfordern überlassen. Die WMF behält sich vor im Falle von stark steigenden Rohstoffpreisen die Pauschalen angemessen anzuheben. Der Kunde wird darüber rechtzeitig informiert.
    2. Zahlweise
      Die Vergütung für die im Rahmen des Service Vertrags erbrachten Leistungen sowie der gewählten Zusatzoptionen erfolgt im Voraus im gleichen Turnus. Die Zahlweise kann nach Wahl des Kunden monatlich oder halbjährlich erfolgen. Bei halbjährlicher Zahlweise ist die Vergütung jeweils am 01.01. und 01.07. des Jahres fällig. Bei einem Vertragsabschluss zwischen den Zeiträumen sind die Pauschalen anteilig anzurechnen. Die Zahlung durch den Kunden wird nach Rechnungsstellung innerhalb von 21 Tagen netto Kasse fällig. Bei monatlicher Vergütung ist das SEPA-Lastschriftmandat für den Kunden verpflichtend. Die gewählte Zahlweise gilt für die gesamte Dauer des Vertrags. Bei einer Änderung behält WMF sich die Berechnung einer Aufwandspauschale vor.
    3. Berechnungszeitraum
      Bei fünf Jahren Vertragslaufzeit beginnt der Berechnungszeitraum ab Erstinbetriebnahme der jeweiligen Kaffeemaschine. Die erste Abrechnung erfolgt erstmals im folgenden Monat nach Vertragsabschluss. Bei einer Laufzeit von sieben Jahren beginnt der Berechnungszeitraum ab dem 13. Monat nach Erstinbetriebnahme der jeweiligen Kaffeemaschine. Wird der Vertrag nachträglich abgeschlossen, erfolgt rückwirkend eine Nachberechnung.
    4. Zusätzliche kostenpflichtige Maßnahmen, Überschreitung der max. Jahresbrühleistung
      Arbeiten und Leistungen, die außerhalb des genannten Leistungsumfanges Service Vertrag liegen, werden gemäß der jeweils gültigen Service-Preisliste, die dem Kunden auf erstes Anfordern übermittelt wird, gesondert berechnet. Sofern die maximale Jahresbrühleistung einer Kaffeemaschine überschritten wird, ist der Kunde verpflichtet, mit WMF zusätzliche (für den Kunden kostenpflichtige) Maßnahmen für diese Kaffeemaschine abzustimmen und diese zu beauftragen (z.B. eine zusätzliche kostenpflichtige Wartung).

    7. Ausschluss

    Eine Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Service Vertrag ist ausgeschlossen und kann von WMF abgelehnt oder nach den Bestimmungen gem. Ziff. 6.d) gesondert berechnet werden, wenn folgende Punkte vorliegen:
    1. Reparaturen, die auf mechanische Beschädigung, unsachgemäße Behandlung, Bedienungsfehler (Nichteinhaltung der Vorgaben der Betriebsanleitung) oder externe Einflüsse, insbesondere Witterung, chemische, physikalische, elektrische oder elektrochemische Prozesse zurückzuführen sind.
    2. Kosten für Einsätze, die auf die Verwendung von nicht durch WMF freigegebenem Reinigungsmittel oder auf eine Wasserqualität, die nicht den in der Betriebsanleitung beschriebenen Anforderungen entspricht, zurückzuführen sind, z.B. bei fehlendem WMF-Wasserfilter.
    3. Alle anderen Fälle in denen der Ausfall / die Störung auf ein Verschulden des Kunden oder Dritter zurückzuführen ist.
    4. Soweit und sofern der Pflege- / Hygienezustand der Kaffeemaschine die Durchführung der Leistungen unmöglich oder unzumutbar macht.
    5. Reparaturen oder Störungsbeseitigungen an Verkaufseinrichtungen (Kartenleser etc.) und Beistellgeräten der Kaffeemaschine.
    6. Filtertauschpauschale bzw. Kosten (Rüstpauschale und Arbeitszeit) für den Austausch von WMF-Wasserfiltern, soweit der Austausch außerhalb des turnusgemäßen Wartungstermines gemäß Ziffer 2. durchgeführt wird.
    7. Schäden, die durch eine Überschreitung der maximalen Brühleistung resultieren und die zwischen den Vertragspartnern abgestimmte zusätzliche kostenpflichtige Maßnahme (z.B. eine zusätzliche kostenpflichtige Wartung) seitens des Kunden nicht beauftragt wurde.

    8. Höhere Gewalt/Force Majeur

    Wird durch höhere Gewalt - gleichgültig, ob in den Werken der WMF oder bei ihren Vorlieferanten eingetreten - hierzu gehören insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Pandemien, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe - oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung die Lieferung oder Leistung für WMF unmöglich, so wird WMF von der Verpflichtung frei, ohne dass der Kunde Schadensersatz verlangen kann. Hat die Leistung aufgrund der Verzögerung für den Kunden kein Interesse mehr, so kann er nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Treten die vorgenannten Hindernisse beim Kunden ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung, wenn dieser WMF rechtzeitig vor Auftragsabwicklung schriftlich informiert. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Hindernisse der Vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen.
    Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Ziffer 7) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leitstungen erheblich verändern oder auf den Betrieb von WMF erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht WMF das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will WMF von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit ihm eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.


    9. Verpflichtungen des Kunden

    1. Die fristgemäße Bezahlung der gemäß Ziffer 6.) in Rechnung gestellten Monatspauschalen oder sonstigen Rechnungen für zusätzlich kostenpflichtige Maßnahmen.
    2. Die rechtzeitige Inkenntnissetzung des WMF-Service über die im Display der Kaffeemaschine angezeigten fälligen Wartung, sowie Gewährung einer Möglichkeit zur regelmäßigen und ordnungsgemäßen Durchführung der für den jeweiligen Maschinentyp vorgesehenen Wartungsarbeiten durch einen Servicetechniker unter Verwendung von WMF-Originalersatzteilen.
    3. Die zwingende Einhaltung sämtlicher in der Bedienungsanleitung enthaltenen Bedien- und Handlungsanweisungen, insbesondere die Einhaltung der Installationsbedingungen. Insbesondere ist zwingende Voraussetzung für die Durchführung von Arbeiten an der Kaffeemaschine, dass die Kaffeemaschine an einer Steckdose angeschlossen ist, welche sich in unmittelbarer Nähe des Gerätes befindet, so dass der Servicetechniker die Kaffeemaschine allpolig vom Netz trennen kann.
    4. Die ordnungsgemäße Pflege und Einhaltung der vorgeschriebenen Reinigungszyklen unter Verwendung von originalen WMF-Reinigungsmitteln.
    5. Sofern und soweit am Standort der Maschine die Wasserqualität gemäß den Angaben der Betriebsanleitung die Verwendung eines Wasserfilters erforderlich macht, ist ein WMF-Wasserfilter einzusetzen und regelmäßig auszutauschen. Der Kunde hat den WMF Service in diesem Fall rechtzeitig zu beauftragen.

    10. Verjährung von Mängelansprüchen

    Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Frist beginnt mit der Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB). Die Verjährungsfrist von einem Jahr gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Werkleistung beruhen. Die Verjährungsfrist von einem Jahr gilt nicht für die unbeschränkte Haftung von WMF für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit


    11. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

    1. Die Haftung der WMF auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 9.) eingeschränkt.
    2. WMF haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind diejenigen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.
    3. Soweit WMF gemäß Ziffer 9.) b) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die WMF bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WMF bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Kaffeemaschine typischerweise zu erwarten sind.
    4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von WMF für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 5.000.000 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
    5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der WMF.
    6. Soweit WMF technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von WMF geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
    7. Die Einschränkungen dieser Ziffer 9.) gelten nicht für die Haftung der WMF wegen vorsätzlichen Verhaltens oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    12. Datenschutz

    1. Zur Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags ist eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden erforderlich. Sämtliche vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich gemäß den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt.
    2. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und –regelungen.
    3. Einzelheiten über den Umfang der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ergeben sich aus der allgemeinen Datenschutz-Information (Art. 12-14 DSGVO) auf unserer Homepage https://www.wmf-coffeemachines.com/de_de/datenschutzerklaerung.html

    13. Sonstige Bestimmungen

    1. Die vorliegende Vereinbarung stellt nebst Anlagen die vollständige Absprache zwischen den Vertragsparteien dar. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
    2. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien haben sich so zu verhalten, dass der angestrebte Zweck erreicht wird und alles unternommen wird, was erforderlich ist, um die Teilnichtigkeit zu beheben bzw. die Lücke auszufüllen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene, rechtlich zulässige Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn sie die Teilnichtigkeit oder Lücke bedacht hätten.
    3. Für den vorliegenden Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    4. Die Vertragsparteien vereinbaren für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz der WMF. WMF ist allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.
    5. Der Geltungsbereich des Service Vertrages beschränkt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

    Stand: Dezember 2023