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Allgemeine Bedingungen Full-Service Leasing für WMF Profesionelle Kaffeemaschinen
Ein Full-Service kommt jeweils für diejenigen Kaffeemaschinen zustande, welche der Kunde im Leasingvertrag vereinbart hat. WMF übernimmt für die im vorstehenden Satz genannten Kaffeemaschinen die regelmäßige Wartung nach den vorliegenden ABV Full-Service Leasing.
1. Zeitpunkt des Full-Service / Jahresbrühleistung
Der turnusgemäße Wartungstermin wird zwischen dem zuständigen Servicetechniker und dem Kunden vereinbart. Die Wartung wird werktags (Montag bis Freitag) zu den regulären Arbeitszeiten durchgeführt. Das jeweilige Wartungsintervall ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
*Die WMF espresso verfügt über zwei Brühgruppen mit separaten Brühmengenzählern. Die maximale Jahresbrühleistung für die gesamte Kaffeemaschine gilt als überschritten, sobald eine der Brühgruppen über 35.000 Brühungen pro Jahr aufweist.
2. Umfang des Full-Service / eingeschlossene Leistungen
Während der Laufzeit des Vertrages erbringt WMF, sofern die in Ziffer 4.) genannten Voraussetzungen gegeben sind, die nachfolgend unter a) bis i) aufgeführten Leistungen aufgeführt sind, sofern es sich dabei nicht um in Ziffer 3.) aufgeführte Leistungen handelt, welche nicht im Full-Service Leasing enthalten sind:
a) Lieferung und Inbetriebnahme bei Vertragsbeginn.
b) Abbau und Abtransport bei einer Anschlussfinanzierung in Verbindung mit einer WMF Kaffeemaschine.
c) Die Vollwartung wird mindestens einmal jährlich durchgeführt.
d) Erstreaktionszeit
WMF reagiert nach Meldung eines Ausfalles/Störfalles sofern die Meldung werktags von Montag bis Donnerstag zu den regulären Arbeitszeiten erfolgt und der der Meldung nachfolgende Tag ebenfalls ein Werktag ist, innerhalb von 24 Stunden auf die Serviceanfrage des Kunden. WMF führt anfallende Reparaturen so zeitnah wie im Rahmen der bei WMF verfügbaren Kapazitäten möglich werktags zu den regulären Arbeitszeiten durch.
e) Full-Service
Der Full-Service umfasst die Reinigung und Überprüfung der Maschine am vereinbarten turnusgemäßen Wartungstermin (insbesondere Entkalken inkl. Entkalkungsmittel, Ventil- und Dichtungskontrolle der Maschine) einschließlich Probelauf sowie sämtliche Reparaturen durch geschulte Servicetechniker. Der Funktionscheck beinhaltet Sicht- und Produktprüfung, bei Bedarf Reinigung der Bohnenbehälter, Einbau Pflegekit, Austausch von Milchschlauch und Milchschäumer.
f) Wochenend-Notdienst im ersten Jahr nach der Inbetriebnahme
Der Notdienst (Notdienstzeiten siehe Ziffer 4.) b) wird im ersten Jahr nach der Erstinbetriebnahme kostenlos durchgeführt, d. h. es fallen keine Zuschläge für die Anforderung des Notdienstes an. Dies gilt jedoch nur sofern ein Totalausfall der Maschine vorliegt und eine rechtzeitige Beauftragung erfolgte.
g) DGUV Vorschrift 3 Prüfung
WMF überprüft die Kaffeemaschine sowie sämtliche WMF-Zusatzgeräte der o.g. Kaffeemaschine, insbesondere den Cup & Cool Tassen- und Kühlschrank, gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 Prüfung.
Damit WMF die Überprüfung durchführen kann, müssen die Kaffeemaschine und die Beistellgeräte gemäß den WMF-Installationsbedingungen installiert sein. Für die Durchführung der Prüfung ist es insbesondere zwingend erforderlich, dass die Kaffeemaschine und die Beistellgeräte jeweils an einer Steckdose angeschlossen sind, welche sich in unmittelbarer Nähe des jeweiligen Gerätes befindet (d.h. maximal 1 Meter vom Gerät entfernt), so dass der Servicetechniker die Kaffeemaschine und die Beistellgeräte allpolig vom Netz trennen und mit dem Messgerät adaptieren kann.
Die Prüfung wird von einem Servicetechniker durchgeführt. Der Kunde erhält von WMF eine ausreichende Dokumentation über die Durchführung der Prüfung.
h) Sonderleistungen, Ersatzteile
Anfallende Reparaturarbeiten erfolgen ohne Berechnung, sofern sie zu den unter Ziffer 4.) genannten Zeiten (werktags zu den regulären Arbeitszeiten) durchgeführt werden und sofern sich nicht aus Ziffer 3.) etwas anderes ergibt. Die benötigten Ersatzteile einschließlich Dichtungsmaterial und Entkalkungsmittel sind eingeschlossen.
i) Sonstiges
Die Wartungsvereinbarung entbindet den Kunden nicht von den Aufgaben, die gemäß Betriebsanleitung vom Kunden durchzuführen sind.
3. Nicht eingeschlossene Leistungen
Die folgenden Leistungen sind nicht enthalten und gesondert nach der jeweils zum Zeitpunkt der Durchführung der Leistungen aktuellen Service-Preisliste für WMF Kaffeemaschinen berechnet werden (die jeweils aktuelle Service-Preisliste wird dem Kunden auf dessen Anfrage übermittelt):
a) Reparaturen, die auf mechanische Beschädigung, Bedienungsfehler (Nichteinhaltung der Vorgaben der Betriebsanleitung) oder externe Einflüsse zurückzuführen sind.
b) Zuschläge für die Notdiensteinsätze ab dem 2. Jahr nach der Erstinbetriebnahme. Ein Notdienst ist eingerichtet an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen jeweils von 8 bis 16 Uhr.
c) Entkalkungen bei Maschinen ohne WMF-Wasserfilter, außerhalb des Wartungszyklus. Diese werden nach Aufwand mit dem Kunden abgerechnet.
d) Kosten für Einsätze, die auf die Verwendung von nicht durch WMF freigegebenem Reinigungsmittel, oder auf eine Wasserqualität, die nicht den in der Betriebsanleitung beschriebenen Anforderungen entspricht, zurückzuführen sind, z.B. bei fehlendem WMF-Wasserfilter.
e) Reparaturen oder Störungsbeseitigungen an Verkaufseinrichtungen (Kartenleser etc.) und Beistellgeräten der Kaffeemaschine.
f) Reinigungsmittel und WMF-Wasserfilter, wenn nicht im Vertrag Full-Service Leasing beinhaltet.
g) Filtertauschpauschale bzw. Kosten (Rüstpauschale und Arbeitszeit) für den Austausch von WMF-Wasserfiltern, soweit der Austausch außerhalb des turnusgemäßen Wartungstermins gemäß Ziffer 2. durchgeführt wird.
4. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der vorgenannten Leistungen
gemäß Ziffer 2.)
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Full-Service Leasing sind:
die rechtzeitige Inkenntnissetzung des WMF-Service über die im Display der Kaffeemaschine angezeigte fällige Wartung, sowie Gewährung einer Möglichkeit zur regelmäßigen und ordnungsgemäßen Durchführung der für den jeweiligen Maschinentyp vorgesehenen Wartungsarbeiten durch einen Servicetechniker unter Verwendung von WMF-Originalersatzteilen.
die zwingende Einhaltung sämtlicher in der Bedienungsanleitung enthaltenen Bedien- und Handlungsanweisungen, insbesondere die Einhaltung der Installationsbedingungen. Insbesondere ist zwingende Voraussetzung für die Durchführung von Arbeiten an der Kaffeemaschine, dass die Kaffeemaschine an einer Steckdose angeschlossen ist, welche sich in unmittelbarer Nähe des Gerätes befindet, so dass der Servicetechniker die Kaffeemaschine allpolig vom Netz trennen kann.
die ordnungsgemäße Pflege und Einhaltung der vorgeschriebenen Reinigungszyklen unter Verwendung von originalen WMF-Reinigungsmitteln.
sofern und soweit am Standort der Maschine die Wasserqualität gemäß den Angaben der Betriebsanleitung die Verwendung eines Wasserfilters erforderlich macht, ist ein WMF-Wasserfilter einzusetzen und regelmäßig auszutauschen. Der Kunde hat den WMF Service in diesem Fall rechtzeitig zu beauftragen.
Ausschlussgründe: Eine Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Full-Service Leasing Vertrag ist ausgeschlossen und kann von WMF abgelehnt werden,
soweit und sofern der Kunde die Maschine unsachgemäß behandelt hat.
soweit und sofern der Pflege- / Hygienezustand der Kaffeemaschine die Durchführung der Leistungen unmöglich oder unzumutbar macht.
soweit und sofern äußere Einflüsse, insbesondere Witterung, chemische, physikalische, elektrische oder elektrochemische Prozesse ursächlich für die Störung der Maschine sind.
in allen Fällen, in denen der Ausfall / die Störung auf ein Verschulden des Kunden oder Dritter zurückzuführen ist.
Der vorliegende Vertrag ist nicht auf Dritte übertragbar.
5. Verhältnis der WMF-Garantie zu den gesetzlichen Gewährleistungs-Ansprüchen
Die gesetzlich geregelte Gewährleistung wird, sofern und soweit dieser Vertrag nichts Abweichendes regelt, durch die Regelungen der Ziffern 2.) und 3.) dieser ABV Full-Service Leasing nicht berührt.
6. Verjährung von Mängelansprüchen
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Frist beginnt mit der Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB). Die Verjährungsfrist von einem Jahr gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Werkleistung beruhen. Die Verjährungsfrist von einem Jahr gilt nicht für die unbeschränkte Haftung von WMF für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
a) Die Haftung der WMF auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 7.) eingeschränkt.
b) WMF haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind diejenigen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.
c) Soweit WMF gemäß Ziffer 7.) b) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die WMF bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die WMF bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Kaffeemaschine typischerweise zu erwarten sind.
d) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von WMF für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 5.000.000 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
e) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der WMF.
f) Soweit WMF technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von WMF geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
g) Die Einschränkungen dieser Ziffer 7.) gelten nicht für die Haftung der WMF wegen vorsätzlichen Verhaltens oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Information zur Wartung an WMF Kaffeemaschinen
Stand: September 2022